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Was sagt der Gesetzgeber?

Rechtliche Punkte der digitalen Archivierung

In Firmen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung, stellen digitale Dokumente in immer größerem Maße die Informationsgrundlage dar. Daraus ergibt sich nun die Herausforderung der, zum Teil, langfristigen Aufbewahrung und Bereitstellung der Daten. Durch die Einführung einer digitalen Steuerprüfung (GDPDU), aber auch die Ermessensausübung der Betriebsprüfer vom Finanzamt, erhöhen die Anforderungen an das Archivieren von Dokumenten. Weiter spielen bei der digitalen Archivierung die Abgabenordnung (AO), die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchungssysteme (GoBS) und die zivile Prozessordnung (ZPO) eine entscheidende Rolle.

Revisionssicherheit bei der digitalen Archivierung

Zusätzlich kommt der Revisionssicherheit eine große Bedeutung zu. Besonders trifft das die aufbewahrungspflichtigen Dokumente. Es ist gefordert diese unveränderbar und verfälschungssicher zu archivieren.

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